Baumfällgenehmigungen werden ordentlich von Oktober bis März erteilt. Außerordentlich, also bei Gefahr im Verzug, Verkehrssicherungspflicht, etc. können auch ganzjährig Bäume gefällt werden. Eine Fällgenehmigung ist beim zuständigen Grünflächenamt zu beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und ist meist gebührenpflichtig. Wird eine Genehmigung erteilt, kann dies seitens der Behörde mit zusätzlichen Auflagen verbunden sein, z.B. Ersatzpflanzungen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Grünflächenamt über die Modalitäten.
Hier finden Sie die Anträge zum Fällen von Bäumen in den nachfolgenden Landkreisen und Städten
Baumpflege Nachtigal
Bergstraße 3
14547 Beelitz
Telefon: 0178 731 4998
E-Mail: Udo.Nachtigal@gmail.com