Die Baumarbeiten werden nach den Richtlinien der ZTV Baumpflege (Ausgabe 2017) durchgeführt. Hier werden zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
festgehalten. Darunter fallen Geltungsbereiche, Begriffsbestimmungen und baumpflegerische Maßnahmen.
Desweiteren stehen § 39 BNatSchG und § 44 BNatSchuG zum Schutze wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Fokus unserer Arbeit.